Vor 10 Jahren haben ich meine Leidneschaft
entdeckt, mit Musik Menschen zu unterhalten.
Ich entführe die Menschen für ein paar Stunden
aus ihrem Alltag.
Durch die professionelle Technik ist es mir auch
möglich einen hohen Standard zu generieren.
Für mich ist auch wichtig, ein Vorgespräch zu
führen, entwerder per Mail, telefonisch oder
persönlich, um gewisse Aspekte abzuklären wie
z.B.
- musikalische Wünsche
- Musikgeschmack der Gäste
- Hintergrundmusik beim Essen
- Showeinlagen
etc.
Da ich das Equipment selber besitze, ist es mir
möglich flexibel und wenn nicht gerade gebucht,
auch schnell zu reagieren.
Ich lege auf bei
- Firmenevents
- Geburtstage
- Partyveranstaltung
Also warum noch lange warten. Ich hoffe wir
sehen uns bald auf Deiner Veranstaltung.
Mein Name ist xxx seit über 10 Jahren besteht meine Leidenschaft als DJ
für jegliche Art von Veranstaltung. Durch Professionelle Technik ist es
mir möglich einen hohen Standart in Sachen Licht und Ton festzulegen.
Worauf ich sehr viel Wert lege ist das Vorgespräch, in denen wichtige
Aspekte vorab telefonisch, per Mail oder bei einem persönlichen
Gespräch (nach Wunsch) geklärt werden, wie zum Beispiel:
- Was sind die persönlichen und allgemeinen musikalischen Vorlieben?
- Gibt es spezielle Songs oder Stile, die gewünscht werden?
- Welchen Musikgeschmack die Gäste?
- Welche Musik soll im Hintergrund gespielt werden (zum Essen, zu
diversen Programmpunkten, Show- Einlagen etc.)?
Ich bin sehr flexibel, habe eine riesige Musiksammlung mit sämtlichen
Genres und besitze exzellentes Einfühlungsvermögen für
unterschiedlichste Gäste und Stimmungen.
Nutzt meine langjährige Erfahrung bei:
- Hochzeiten
- Firmenevents (Eröffnungsfeiern, Jubiläen, Jahresabschlüsse,
Weihnachtsfeiern etc.)
- Geburtstagen und Familienfesten
- Diskotheken (EDM, House, 80er, 90er, 2000er, Ü30, Ü40 Partys etc.)
- Clubs (Electro, Progressive, Tech House, Minimal, Techno, etc.)
Für Fragen oder für Angebote stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
© 2018 Michael Schön Alle Rechte vorbehalten
© 2018 Michael Schön Alle Rechte vorbehalten
Folgende Leistungen biete ich an
- Hochzeiten,
- Firmenfeiern
- Jahresabschlüsse
- Weihnachtsfeiern
- Geburtstage
- Familienfeste
- Jubiläen
- Sportevents
- Party
Meine Musikrichtungen sind
- 60er
- 70er
- 80er
- 90er
- Fox
- Rock
- Charts
- Apres Ski
- Ballermann
AGB‘s
§1 Anfahrt
Für eine direkte Zufahrt zur Location und einen kostenlosen Parkplatz ist der Veranstalter
in der Pflicht. Sollte keine direkte Zufahrt möglich sein, kümmert sich der Veranstalter um
die eventuellen Zufahrtsgenehmigungen wie z.B. Fußgängerzone, Privatstrassen etc..
Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch
verursachten Kosten.
§2 Anreisespesen / Nächtigungsspesen
a) Die An- und Abfahrt werden, wenn nicht im Angebot, separat ausgewiesen.
Ab dem 50sten Kilometer werden zusätzlich zur Gage 50 Cent pro gefahrenem Kilometer
verrechnet.
b) Sollte sich der Veranstaltungsort weiter als 100km von meinem Wohnort befinden
(einfache Strecke nach Google Map), verpflichtet sich der Veranstalter ein Zimmer
(Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur
Verfügung zu stellen.
§3 Besonderheiten am Veranstaltungsort
a) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über
keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und
Entladen des Fahrzeuges zur Verfügung stehen.
b) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu
sein.
c) Findet die Veranstaltung im Freien statt, trägt der Veranstalter alleine das
Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte
vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJ´s muss in diesem Fall
einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment
muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter
10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und
sein Equipment.
§4 Technische Anforderungen
a) Stromversorgung: Für die Technik des DJ´s wird eine Stromversorgung (min 2x230 V
Steckdose getrennt abgesichert) benötigt.
Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene
Sicherung verfügen! Ein anschließen der Anlage an eine Stromversorgung über ein
Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem
wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner Anlage die
Dienstleistung sofort einstellen.
b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt,
übernehme ich keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung
alleine liegt beim Veranstalter.
c) Der Veranstalter oder die Gäste haben (wenn nicht anders Besprochen) keine Befugnis,
die Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.
d) Der Platzbedarf des Equipments liegt zwischen 5 und 10 m². Der Veranstalter stellt
nach vorheriger Absprache einen Tisch 1,50m - 2m Breite, ca 0,80 m Tiefe, mindestens
70cm , 2 Stühle oder alternativ 1 Bierbank + 1 Biertisch mit einer ausreichend großen
Tischdecke bereit.
§5 Licht- und Tonanlage
Ich garantiere für eine qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches
den höchsten Anforderungen entspricht. Die Stromkosten, die durch den
Energieverbrauch der Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.
§6 Schäden an der Technik
Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen,
haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine
Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat
der Veranstalter eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.
§7 Haftung
Sobald die Technik am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum
Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch
dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste
verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) Wird dies dokumentiert
und fotographisch festgehalten. Die Kosten für Säuberung oder Reparatur wird dem
Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.
§8 Catering
Während der Veranstaltung sind ausreichend Getränke und eine Mahlzeit vom
Veranstalter kostenlos zur Verfügung zu stellen.
§9 Anmeldung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA)
einzuholen und gegebenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten
hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung
oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber meiner Person in voller Höhe
schadenersatzpflichtig, für den Fall dass ich von dritter Seite belangt werde.
§10 Angebot
Die erstellten Angebote verlieren nach 2 Monaten ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf
bei Bedarf neu angefordert werden.
§11 Unverbindliche Reservierung
Eine unverbindliche Reservierung ist nicht möglich!
Mündliche oder schriftliche Mail Zusagen ohne eine Buchungsbestätigung Meinerseits
führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Terminreservierung.
§12 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn Sie diesen schriftlich ( per Mail, Fax, SMS )
zusagen, aber erst dann endgültig, wenn Sie eine Buchungsbestätigung erhalten. Mit dem
Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB´s. Der Vertrag ist auch verbindlich für die
Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.
§13 Musikauswahl
Ich bin in der Gestaltung meines Musikprogramms frei und lasse meine Erfahrungen
bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Der Veranstallter und seine Gäste
haben die Möglichkeit sich Musik zu wünschen. Ich bin allerdings berechtigt,
Musikwünsche abzulehnen(Rechtsrock, Nazi Parolen). Ich bin nicht verpflichtet, auf
Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem
Eintreffen der Gäste lege ich nicht live auf. Es wird leise eine vorab besprochene
Hintergrundmusik abgespielt.
§14 Auftrittsdauer / Mehrstunden
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Buchungsvertrag vereinbart etwa 1-2 Stunden vor
Auftrittsbeginn. Die Auftrittsdauer beginnt mit dem laufen der Musik und endet wie in der
"verbindlichen Buchung" vereinbart. In der Auftrittsdauer ist die Auf- und Abbauzeit nicht
enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Die Auf- und Abbauzeit wird
dem Veranstalter nicht berechnet. Jede weitere vorgezogene Stunde, die vom Veranstalter
in das Buchungsformular eingetragen wird, wird mit 50 € zusätzlich verrechnet.
Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der
Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene halbe Auftrittsstunde wird
ebenfalls mit zusätzlichen 25 € verrechnet. Nebenabreden können jedoch vor der
Veranstaltung schriftich per Mail / Fax vereinbart werden.
§15 Zahlungskonditionen
Die Gage ist am Veranstaltungstag während oder nach der Veranstaltung in BAR nach
Rechnungslegung zu bezahlen. Die Gage ist laut Angebot, ausgenommen bei Firmen und
Vereinen, immer inkl. der gesetzlichen USt. Sollte eine Zahlung am Auftrittstag nicht
erfolgen, werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 12,5% Verzugszinsen in Rechnung
gestellt.
§16 Stornierungen seitens des Veranstalters
bis 4 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme
bis 1 Woche vor dem Event 80% der Auftragssumme
bei weniger als 7 Tagen vor dem Event 100% der Auftragssumme
§17 Stornierungen seitens des Künstlers
Sollte ich erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen meiner Verpflichtung nicht
nachkommen können, verpflichte ich mich einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche
Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Ein kurzfristiger DJ
Wechsel ist nach Absprache möglich, wird aber individuell vorher mit Ihnen abgesprochen!
§18 Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung
von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht,
wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
§19 Sonstige Bestimmungen
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit.
Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache
vollkommen dem auftretenden DJ.
Gerichtsstand ist Augsburg sowie geltendes deutsches Recht. Der DJ überträgt dem
Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.)
für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen. Das
auslegen von Flyern / Plakaten ist dem DJ gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für
die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle
anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen.
Eventuell anfallende Kautionen (wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern
verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage
ist nicht möglich!
© 2018 Michael Schön Alle Rechte vorbehalten